Brandschutz · 1 Min. Lesezeit
Brandschutz für Kabeltrassen
Kabeltrassen sind im Brandfall zwei Dinge zugleich: möglicher Brandweg und Träger sicherheitsrelevanter Leitungen. Beides muss beherrscht werden – durch Brandabschottung an Durchführungen und Funktionserhalt der Trasse selbst.
Brandabschottung an Wand- und Deckendurchführungen
Jede Durchführung durch einen Brandabschnitt muss mit einem zugelassenen Schott verschlossen werden. Üblich sind Mörtel-, Weichschott- oder Modulsysteme mit Zulassung für die geforderte Feuerwiderstandsklasse (z. B. EI 90).
Funktionserhalt E30, E60, E90
Für sicherheitsrelevante Stromkreise (Brandmeldeanlagen, RWA, Notbeleuchtung) ist Funktionserhalt vorgeschrieben. Das System aus Trasse, Befestigung und Kabel muss als Gesamtsystem geprüft sein.
Die MLAR als Leitfaden
Die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) regelt u. a. Verlegung, Brandlasten und Abschottung. Sie ist in den meisten Bundesländern bauaufsichtlich eingeführt.
Typische Fehler in der Praxis
- Schotts ohne passende Zulassung verwendet
- Falsche Befestigungsmittel beim Funktionserhalt
- Nachträgliche Bohrungen, die das Schott zerstören
- Fehlende Dokumentation der Schotts